Stammtisch Regio-Team Bern zum Thema Unabhängigkeit der Justiz
Wann?
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Wer?
Die Schweizerische Bundesverfassung hält in Art. 191c die Unabhängigkeit der Justiz fest: “Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.” Trotzdem sorgt die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz immer mal wieder - und insbesondere jetzt, vor der Abstimmung über die sogenannte Justiz-Initiative - für ordentlich öffentlichen Gesprächsstoff.
Wie unabhängig ist unsere Justiz denn tatsächlich? Werden Bundesrichter:innen primär aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit gewählt oder stehen fachliche und persönliche Fähigkeiten im Vordergrund? Würde ein qualifiziertes Losverfahren die Unabhängigkeit der Justiz stärken und gleichzeitig die Qualität der Rechtsprechung gewährleisten?
Über diese und weitere Fragen diskutieren wir gemeinsam an unserem nächsten Stammtisch mit Daniela Feller, wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern.