NEIN zur zwingenden Nationalitätennennung in Polizeimeldungen
(Fakten)frei und sicher
Im Kanton Zürich sollen in Polizeimeldungen künftig die Nationalität und auf Anfrage ein allfälliger "Migrationshintergrund" von potentiellen Straftäter*innen genannt werden. Operation Libero zeigt auf, wie absurd das ist.
Grossgewachsene klauen, dealen und betrügen: Personen über 1.75 m begehen die meisten Verbrechen. Das ist ein Fakt. Trotzdem nennen die Zürcher Polizeikorps die Körpergrösse von Täter*innen in ihren Medienmitteilungen bislang nicht. “Es ist wichtig, dass Behörden offen und ehrlich informieren”, fordert der Präsident der Zürcher SVP. Man sehe bei gewissen Straftaten eine Häufung und es sei “nicht redlich”, wenn man dies den Bürgerinnen und Bürgern vorenthalte.
Wenn man sich den Zusammenhang zwischen Körpergrösse und Straffälligkeit jedoch genauer anschaut, fällt auf, dass dieser nur scheinbar existiert: Erwachsene Männer begehen in der Schweiz rund zwei Drittel aller Straftaten. Ein Grossteil der Personen über 1.75 m sind erwachsene Männer. Ihre Körpergrösse ist also nicht die Ursache dafür, dass sie straffällig werden oder verallgemeinert: Nur weil beide Merkmale oft gleichzeitig auftreten, bedeutet dies nicht, dass das eine die Ursache des anderen ist.
Niemand würde also allen Ernstes vorschlagen, dass die Körpergrösse eine relevante Information ist, um eine Straftat zu bewerten oder gar zu ergründen. Niemand würde fordern, die Körpergrösse eines vermeintlichen Straftäters in einer Polizeimeldung verpflichtend zu nennen.
Die wichtigsten Ursachen für Straffälligkeit
Auch der Zürcher SVP-Präsident nicht. Dieser bezieht sich mit seinen Ausführungen nämlich nicht auf die Körpergrösse, sondern auf die Nationalität. Er und seine Partei fordern mit ihrer kantonalen Volksinitiative, dass die Zürcher Polizei neben Alter und Geschlecht auch “alle Nationalitäten” von Täter*innen und Tatverdächtigen bekannt geben muss sowie auf Anfrage den allfälligen "Migrationshintergrund" von Schweizer Bürger*innen. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates will hingegen den "Migrationshintergrund" nicht nennen.
Nun ist es zwar nobel von der SVP, dass sie Transparenz schaffen und mit Fakten gegen angebliche “Desinformation” vorgehen will. Die Fakten sprechen aber – analog zur Körpergrösse – auch bei der Nationalität eine andere Sprache:
Die wichtigsten Ursachen für Straffälligkeit sind Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Status und Bildungsniveau. Statistisch gesehen sind es also Männer unter 30, die wenig verdienen und schlecht ausgebildet sind, die am häufigsten straffällig werden. Wie über 1.75-Grosse häufiger erwachsene Männer sind, sind auch Migranten häufiger männlich, jünger und gehören unteren Einkommens- und Bildungsschichten an. Laut André Kuhn, Professor für Kriminologie an der Universität Neuenburg, ist es also nicht die Herkunft, die ausschlaggebend ist für die Kriminalität. Das Herkunftsland ist nur dann relevant, wenn sich dieses im Krieg befindet: Die Erfahrung von Krieg und Gewalt kann unter Umständen zu einer gewissen “Verrohung” führen.
Dazu kommen noch einige Tücken der Kriminalstatistik, die dazu führen, dass die Kriminalität von Migrant*innen überschätzt wird:
- Es gibt Straftaten, die eigentlich nur von Ausländer*innen begangen werden können, wie Verstösse gegen das Ausländer- oder Asylgesetz.
- Registriert werden nur Delikte bzw. Täter*innen, die angezeigt werden. Es gibt Hinweise darauf, dass Ausländer*innen häufiger angezeigt werden (Stichwort “racial profiling”).
- Die Kriminalstatistik erfasst auch Straftaten von Ausländer*innen, die gar nicht in der Schweiz wohnen (Stichwort Kriminaltourismus). Ihre Straftaten werden dann mitgezählt, sie gehören aber nicht zum Grundwert der ausländischen Wohnbevölkerung. Theoretisch könnte die Kriminalitätsrate (Anteil der ausländischen Straftäter*innen an der ausländischen Wohnbevölkerung) also über 100 % betragen, wenn mehr Ausländer*innen, die im Ausland wohnen, in der Schweiz straffällig würden als im Inland wohnen.
Soweit die “Fakten ohne Wertung, die den Bürgern zugemutet werden könnten”. Diese belegen klar, dass ein Zusammenhang zwischen Nationalität und Kriminalität, den die SVP suggeriert, nicht existiert. Auch die Transparenz ist bereits mit der Polizeilichen Kriminalstatistik gewährleistet, die jedes Jahr Daten (inkl. Nationalität), Statistiken und umfangreiche Zusatzinformationen veröffentlicht.
Geht es wirklich um Transparenz?
Könnte es also sein, dass es der SVP gar nicht um Transparenz und Fakten geht? Wem nützt es, wenn die Nationalität einzelner Straftäter*innen oder Tatverdächtiger ohne Kontext veröffentlicht wird? Könnte es sein, dass es der SVP nur darum geht, jeden einzelnen migrantischen Tatverdächtigen zu instrumentalisieren und – unter dem Deckmantel der vermeintlichen Transparenz – einmal mehr fremdenfeindliche Hetze zu betreiben?
Alles, was die SVP damit bezweckt, ist eine Spaltung der Gesellschaft. Dabei geht sie dieses mal noch einen Schritt weiter: Es sind nicht mehr nur “Schweizer*innen” und “Ausländer*innen”, sondern auch noch Schweizer mit und ohne "Migrationshintergrund". Das ist nicht nur auf mehreren Ebenen problematisch, sondern verstösst auch gegen die Verfassung, weil so die Gleichbehandlung von Schweizer Bürger*innen vor dem Gesetz nicht mehr gilt.
Wenn es der SVP wirklich Ernst wäre damit, Kriminalität zu bekämpfen, würde sie sich dafür einsetzen, jene Ursachen zu mindern, die tatsächlich für die Straffälligkeit verantwortlich sind. Da sich Alter und Geschlecht nur schwer beeinflussen lassen, wären dies in erster Linie ein faires Bildungssystem, das Chancengleichheit für alle gewährleistet, sowie das Verhindern von sozioökonomischen Gräben und einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Stattdessen Migrant*innen an den Pranger zu stellen, ist in etwa so förderlich, wie Grossgewachsene einen Kopf kleiner machen zu wollen.
Darum 2x NEIN zur zwingenden Nationalitätennennung in Polizeimeldungen am 7. März.
Autor: Florin Hasler. Dieser Text wurde inspiriert durch einen Artikel von André Kuhn, Professor für Kriminologie an der Universität Neuenburg.