9 Enthüllungen aus der Abstimmungszeitung des Egerkinger Komitees
Faktencheck
In der Abstimmungszeitung des Egerkinger Komitee haben sich einige Schwindeleien eingeschlichen: Wir haben sie für dich in unserem Faktencheck enthüllt!
In den letzten Jahren war die Zahl der Nikabträgerinnen in der Schweiz konstant tief und nicht zunehmend. Hingegen hat die Zahl der Nikabträgerinnen in Frankreich nach dem Verbot zugenommen, aus Protest gegen das Verbot. Ein Verbot hat somit keine abschreckende oder Präventivwirkung, im Gegenteil.
Frankreich hat seit über zehn Jahren ein Burkaverbot. Trotzdem konnten die zahlreichen Terroranschläge nicht verhindert werden. Und kein einziger davon wurde in einer Burka verübt. Wer die Burka verbietet, verhindert keinen Terroranschlag.
Wenn eine Frau aus religiösen Gründen ihr Gesicht verschleiern will, dann fällt das grundsätzlich unter den Schutz der Religionsfreiheit. So sagt das Bundesgericht: Nicht der Staat, die Obrigkeit oder die Öffentlichkeit legt fest, was zu einer Religion gehört und was nicht, sondern die Gläubigen.
Dass ein Burkaverbot in die Religionsfreiheit der Betroffenen eingreift, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der UN-Menschenrechtsausschuss kommt zum Schluss, das französische Verhüllungsverbot verletze die Religionsfreiheit. Und das Schweizer Bundesgericht hat den Kanton Tessin zurückgepfiffen, weil sein Verhüllungsverbot gegen die Meinungsfreiheit verstiess.
Es gibt keine Burkas, und nach einem Verbot gibt es immer noch keine Burkas? Bestechend, wie Lisas Anti-Tiger-Stein. Und jene Frauen, die statt eines Schleiers nun eine medizinische Maske und Sonnenbrille tragen, müssen vielleicht bald ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Solche Absurditäten drohen bald in allen Kantonen in 26 verschiedenen Versionen.
Von wegen: die Liste der Ausnahmen ist abschliessend, womit kommerzielle, politische und Sport-Maskottchen verboten wären, und künftig Gerichte entscheiden müssten, ob Halloween-Kostüme oder Verkleidungen an Kindergeburtstagen zum “einheimischen Brauchtum” gehören – ernsthaft?
Das lassen wir mal so stehen. Und das Abendland steht auch noch.
Und nein, es gibt in einer liberalen Gesellschaft keinerlei Pflicht, im öffentlichen Raum mit irgendwem zu kommunizieren und auch keinen Anspruch darauf, irgendwem ins Gesicht zu sehen. Im Gegenteil: Es ist die Freiheit aller, sich so zu kleiden, wie man und frau selbst möchte.
Feminismus im Egerkinger Komitee? Öhö.
Und nein, liebes Egerkinger Komitee, die Gleichberechtigung hat sich in der Schweiz noch nicht “längst durchgesetzt” (S. 6). Unter anderem auch wegen euch nicht.
Ach, darum gehts? Wers glaubt wird selig.
PS: Die Kantone haben die Kompetenz, spezifische Verhüllungsverbote etwa für Demonstrationen und Sportveranstaltungen zu erlassen, wo sie dies als notwendig und sinnvoll erachten. Dafür braucht es kein allgemeines Verhüllungsverbot, viele Kantone haben bereits solche Verbote.