Ehe für alle Operation Libero

Ehe für alle – darum geht’s

Am 26. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ehe für alle ab. Wir erklären in diesem Blog, worum es bei der Ehe für alle geht – und worum nicht.

Status quo

Verschiedengeschlechtliche Paare können heute heiraten, gleichgeschlechtliche Paare können das nicht. Wir zeigen diese Ungleichbehandlung am Beispiel echter Paare auf: Während Philipp und Johanna heiraten und sich als Eheleute bezeichnen können, haben Yannik und Thierry sowie Silvana und Sofie lediglich die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen.

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Ehe für alle

Nehmen wir an: Alle drei Paare wollen heiraten. Ein Paar darf, die anderen dürfen nicht.

Zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe bestehen gewichtige rechtliche Unterschiede bei der Einbürgerung, beim Zugang zum Adoptionsverfahren und zur offiziellen Samenspende sowie der Witwenrente. Bei unseren Paaren zeigt sich das so:

  • Philipp geniesst durch die Heirat mit Johanna die Vorteile der erleichterten Einbürgerung. Yannik erhält durch die Eintragung der Partnerschaft mit Thierry zwar die Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung, kann sich aber nicht erleichtert einbürgern lassen. 
  • Philipp und Johanna sind für das gemeinschaftliche Adoptionsverfahren zugelassen. Sie dürfen entsprechend gemeinsam Kinder adoptieren. Silvana und Sofie dürfen nur das leibliche Kind der Partnerin adoptieren (Stiefkindadoption). Ihnen bleibt der Zugang zum gemeinschaftlichen Adoptionsverfahren verwehrt. Das gilt auch für Yannik und Thierry.
  • Philipp und Johanna haben Zugang zur offiziellen Samenspende, wenn Sie über den natürlichen Weg kein Kind bekommen können. Silvana und Sofie haben in der Schweiz keinen Zugang zur Samenspende.
  • Beim Tod von Philipp erhält Johanna heute eine Witwenrente, unabhängig vom Alter der gemeinsamen Kinder. Wenn Silvana stirbt, erhält Sofie aber nur dann eine Witwenrente, wenn das gemeinsame (von Silvana adoptierte, leibliche Kind von Sofie) unter 18 Jahren ist. 
  • Durch die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft müssen Yannik, Thierry, Silvana und Sofie bei jeder Angabe des Zivilstandes  auch ihre sexuelle Orientierung preisgeben. So müssen sie zum Beispiel bei einer Bewerbung um einen Job oder eine Wohnung, auf Ausweisen und anderen Dokumenten ihre sexuelle Orientierung bekannt geben. Eine Information, die bei der Angabe des Zivilstandes niemanden etwas angeht, könnte man meinen.
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Gleichstellung statt Annäherung

Mit einem Ja zur Ehe für alle steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren die erleichterte Einbürgerung offen. Mit einem Ja erhalten auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinschaftlich Zugang zum Adoptionsverfahren. Mit einem Ja können auch verheiratete Frauenpaare eine Samenspende in einer offiziellen Schweizer Samenbank in Anspruch nehmen. Mit einem Ja wird auch das verheiratete Frauenpaar ab Geburt des Kindes als gemeinsame Eltern anerkannt. Mit einem Ja erhalten auch Frauenpaare bei einem Todesfall Zugang zur Witwenrente, wie andere Witwen auch. Ein Ja stellt heiratswillige Paare unabhängig ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung rechtlich gleich.

“Glück ist Liebe, nichts anderes. Wer lieben kann, ist glücklich.” (Hermann Hesse) Wir Menschen sind zutiefst soziale Wesen und es gibt nichts Menschlicheres als Liebe. Die Liebe verbindet uns. Genauso, wie es zahlreiche Gründe gibt zu lieben, gibt es auch viele Gründe, als Liebespaar eine zivilrechtliche Ehe einzugehen – oder eben nicht. Für die einen ist die Hochzeit der wichtigste Tag des Lebens, an dem sie einen Bund fürs Leben schliessen, für die anderen ist sie eine Formalität, die das gemeinsame Zusammenleben erleichtert. Nicht wenige interessieren sich gar nicht für die Ehe. Alle diese Ansichten sind legitim. Wichtig dabei ist: Der Beschluss, heiraten zu wollen oder nicht, soll in unserer liberalen Gesellschaft frei und einvernehmlich von den zwei betroffenen erwachsenen Menschen gefällt werden. Die Ehe ist gemäss Bundesverfassung ein Grundrecht. Es ist an der Zeit, dieses Recht und damit die Menschenwürde für alle zu gewähren.

Die Ehe gilt in der Schweiz als Grundrecht – festgeschrieben in Artikel 14 der Schweizer Bundesverfassung: “Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.” Dieses verfassungsmässige Recht auf Ehe gilt momentan nicht für gleichgeschlechtliche Paare. Doch ein Grundrecht darf kein Privileg sein. Diese Ungleichbehandlung von gewissen Paaren durch den Staat ist mit den liberalen Grundsätzen der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung unvereinbar. Ein liberaler Staat gewährt der gelebten Vielfalt Raum, sich zu entwickeln und respektiert private Entscheidungen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, gewisse Paare gegenüber anderen zu privilegieren. Der Umstand, dass zwischen der vollwertigen Ehe für “Heteros” und einer minderwertigen eingetragenen Partnerschaft für “Homos” ein Unterschied gemacht wird, ist unhaltbar. Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein. In der Bundesverfassung wird jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verboten.

Zwar wurde 2007 die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen. Diese ist der Ehe rechtlich gesehen jedoch nicht gleichgestellt. Gleichgeschlechtlichen Paaren wird der Zugang zu wichtigen Rechten und eine vollwertige gesellschaftliche Anerkennung verwehrt. Es bestehen zentrale Ungleichheiten unter anderem in der erleichterten Einbürgerung, dem Bezug von Witwenrenten, aber auch im Bereich der Adoption und Fortpflanzungsmedizin. Eine rechtliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts der beteiligten Menschen ist aus liberaler Sicht unhaltbar. Kein Mensch darf aufgrund seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung gegenüber einem anderen schlechter gestellt oder benachteiligt werden. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kommen wir dem Ziel der Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren einen wichtigen Schritt näher.

Mit der Ehe für alle entfällt zudem, dass sich Paare in eingetragener Partnerschaft bei Formularen und auf Ausweisen, bei Interaktionen mit Behörden und bei der Job- und Wohnungssuche stets durch die Angabe ihres Zivilstands “zwangsouten” müssen. Und das meist in Situationen, in denen Sexualität absolut keine Rolle spielt.

Wenn wir gleichgeschlechtliche Paare rechtlich gleich behandeln, wird niemandem etwas weggenommen. In diesem Sinne gilt: Niemand verliert, wenn die Liebe gewinnt. Und auch die Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren gewinnen. Kinder sind auf Erwachsene angewiesen – in erster Linie auf Bezugspersonen, die sie als Eltern identifizieren können. Die Rolle des Staates besteht darin, den Eltern die besten Rahmenbedingungen im Sinne des Kindeswohls zu ermöglichen. Schon heute wachsen viele Kinder mit zwei Frauen oder – seltener – mit zwei Männern auf. Die Ehe für alle verbessert die Rechtslage dieser Kinder: So können allfällige Adoptionsgesuche gemeinsam gestellt und die Rolle des biologischen Vaters und der miterziehenden Ehepartnerin der leiblichen Mutter klar abgeklärt werden. Und dank der neuen Bestimmungen über den Zugang zur medizinisch begleiteten Samenspende für Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe wäre die Rechtslage des Samenspenders und beider Elternteile ab der Geburt geklärt – im Interesse des Kindeswohls. Dieses Modell hat sich bereits bei der Samenspende für verheiratete heterosexuelle Paare bewährt.

Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Familien sind in der Schweiz eine gelebte gesellschaftliche Realität. Sei es die Nachbarin, der Bruder oder die Berufskollegin – die meisten von uns kennen Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Und deshalb soll gelten: Gleiche Liebe, gleiche Rechte. Gleichgeschlechtliche Paare sollen dasselbe Recht auf Ehe und Familie erhalten, wie alle anderen Paare auch. Die gesellschaftliche Realität ist den politischen und rechtlichen Gegebenheiten voraus. Mit einem JA zur Ehe für alle korrigieren wir dies und stärken die Liebe. Die Zeit für die Ehe für alle in der Schweiz ist reif: Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich über 80 % der erwachsenen Bevölkerung für die Ehe für alle und über zwei Drittel der Befragten für Adoptionsrechte und die Möglichkeiten zur Samenspende aus. Die Schweiz ist bereit.


Worum es nicht geht

Die Ehe für alle öffnet den Zugang zur Samenspende für lesbische Paare und ermöglicht ihnen damit, über die Samenspende gemeinsame Kinder zu bekommen. Für Männerpaare geht die Erfüllung eines allfälligen Kinderwunsches nur über die Adoption. Die Leihmutterschaft (wie auch die Eizellenspende) ist und bleibt in der Schweiz für alle Paare verboten und steht deshalb im Rahmen der Ehe für alle nicht zur Diskussion. Es wird sich nichts daran ändern, dass die Leihmutterschaft verboten bleibt in der Schweiz. Auch wenn die Gegnerschaft das Thema Leihmutterschaft gerne als Pseudo-Argument benützt.

Worum es auch nicht geht

Die Gegnerschaft spricht im Zusammenhang mit der Samenspende auch von „Kinderbestellmöglichkeiten“ und davon, dass Kindern per Gesetz der Vater verwehrt wird. In Tat und Wahrheit schafft die Ehe für alle rechtliche Sicherheiten für die Kinder – insbesondere von Frauenpaaren. Wenn ein Kind mithilfe einer Samenspende gezeugt wurde, hat es ein Recht darauf, mit 18 Jahren die Identität seines biologischen Vaters zu erfahren. Gezeugt über eine offizielle Schweizer Samenbank kann das Kind in diesem Fall beim Bund Einsicht nehmen ins Samenspenderregister. Durch den Zugang zur offiziellen Samenspende stärkt die Ehe für alle damit das Recht des Kindes zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist. 

Am Pärchenbeispiel: Sofie wird über eine Samenspende in einer offiziellen Schweizer Samenbank schwanger. Silvana wird als Ehepartnerin von Sofie als Mutter des Kindes eingetragen, sie kann die Mutterschaft nicht anfechten. Damit soll sichergestellt werden, dass das Recht auf Abstammung gewährt wird.

Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren erhalten durch die Ehe für alle auch weitere wichtige rechtliche Absicherungen.

Worum es übrigens auch nicht geht: um die kirchliche Trauung. Religiöse Institutionen können weiterhin frei entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Paare trauen oder nicht.

Nicht Neues, nur Gleichstellung

Die Ehe für alle hat ein Hauptziel: die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber heterosexuellen Ehepaaren. Mit der Ehe für alle öffnet sich nichts, was heute nicht schon für heterosexuelle Paare Realität wäre. Es werden keine „Kinderbestellmöglichkeiten“ geschaffen. Die Vorlage sieht keine Bevorteilung und auch keinen exklusiven oder zusätzlichen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin vor. 

Sie tut eines: die Ehe für alle beseitigt die bestehende Ungleichbehandlung von Homo- zu Heteropaaren und stellt Eheleute unabhängig ihres Geschlechts gleich.

Autorin: Isabelle Gerber, Geschäftsführerin Operation Libero

 

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