Sie fordert, dass alle Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel ausgeschafft werden, unabhängig davon, ob ihnen bei einer Rückführung Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung droht. Gleichzeitig möchte sie den Aufenthaltsstatus der “vorläufigen Aufnahme” (F-Status) als subsidiären Schutzstatus ersatzlos abschaffen. Dadurch entsteht eine Gruppe von Personen, die von Folter und grausamer Behandlung bedroht ist, und für die keine Ausnahmen mehr von einer Rückführung gemacht werden kann.
Die Schweiz müsste also Personen zurückführen, obwohl sie weiss, dass ihnen Folter oder eine andere Art unmenschlicher und grausamer Behandlung droht. Darin liegt nicht nur eine klare Verletzung des Völkervertragsrechts, sondern ein Verstoss gegen die allergrundlegendsten Regeln der internationalen Gemeinschaft, gegen das zwingende Völkerrecht, das unter allen Umständen eingehalten werden muss.
Damit ist die Bundesversammlung gemäss Artikel 139 Abs. 3 der Bundesverfassung verpflichtet, die Initiative für ganz oder teilweise ungültig zu erklären.