Besser als eine Rechtsverletzung zu ahnden, ist es, eine solche zu verhindern. Auch wirtschaftlich ist das sinnvoller, denn damit verhindert man nachträgliche Schadenersatzzahlungen. Dieser präventive Ansatz ist der Kern der KVI, welche Konzerne verpflichtet, bei ihren Geschäften eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen. Das ist nichts Neues: Die KVI nimmt die von vielen Konzernen bereits heute angewendeten Sorgfalts- und Risikomanagement-Prozesse auf. Die im Initiativtext vorgesehene Sorgfaltspflicht ist pragmatisch ausgestaltet und realistisch umsetzbar, da ihr Umfang von der Grösse und dem unternehmerischen Risiko des Konzerns abhängig ist. Zudem ist der KVI-Ansatz unbürokratisch, denn der Staat überwacht die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht nicht. Es werden keine zusätzlichen Kontrollbehörden oder Überwachungsverfahren geschaffen. Die KVI schafft indes ein cleveres Anreizsystem: Im Falle einer Klage wird ein Konzern trotz Schaden von der Haftung befreit, wenn er eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt hat. Konzerne können sich also leicht absichern, indem sie verantwortungsvoll wirtschaften.