Nachlass

Europa-Initiative

Kommenden Generationen die Schweiz als Chancenland hinterlassen.

Die Schweiz braucht Fortschritt – heute wie morgen. Durch die Erwähnung von Operation Libero in deinem Testament sorgst du dafür, dass sich die Schweiz auch nach deinem Ableben weiterbewegt.

Egal ob Erbschaft oder Legat, wir verwenden deinen Nachlass gewissenhaft, um unsere Arbeit und unser Engagement aufrechtzuerhalten und auszuweiten. Auf diese Weise können wir weiterhin Kampagnen führen, Abstimmungen gewinnen und dort unbequem werden, wo  Parteien wegsehen oder aus taktischen Gründen nicht handeln. Hast du spezifische Wünsche zur Verwendung? Dann teile uns dies bitte mit.

Verfasse dein vollständiges Testament handschriftlich.
Bezeichne es mit “Testament” und gib deine Personendaten (Vorname, Familienname, Geburtsdatum und allenfalls Adresse und deinen Heimatort) an.

Liste auf, wer was bekommen soll.

Ort, Datum und deine Unterschrift gehören ans Ende des Dokuments.

Um Operation Libero zu berücksichtigen, vermerke beim entsprechenden Teil den Namen und die Anschrift unserer Bewegung:

Operation Libero
3000 Bern

Schweiz

Weitere Informationen findest du hier. Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem persönlichen Austausch stehen wir dir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über deine unverbindliche Kontaktaufnahme mittels Formular auf dieser Seite und behandeln deine Anfrage selbstverständlich vertraulich.

Der Pflichtteil ist ein im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 471 ZGB) festgelegten Mindestanteil am Erbe, der den gesetzlichen Erbenden nicht vorenthalten werden kann. Ehe- und eingetragene Partner*in sowie Nachkommen sind gesetzliche Erbende. Die jeweilige Quote (Anteil des Erbes) ist dabei von der Familienkonstellation abhängig.

Die freie Quote beträgt insgesamt 50 % des Nachlasses, wenn es gesetzliche Erbende gibt. Ansonsten kann über den gesamten Nachlass frei verfügt werden.

Graphische Darstellung dazu hier.

Mit einer Erbschaft kannst du uns deine freie Quote oder prozentuale Anteile davon vererben. Du machst uns damit zu einer Erbin.

Mit einem Legat oder Vermächtnis hinterlässt du uns einen von dir bestimmten, festen Betrag oder eine Wertsache. Damit wird Operation Libero nicht Erbin, sondern Vermächtnisnehmerin und hat gegenüber deinen Erbenden lediglich Anspruch auf die von dir vermachten Vermögenswerte.

Es gibt drei Arten des Testaments:

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form des Testaments. Es muss komplett handschriftlich verfasst sein. Damit im Todesfall der letzte Wille berücksichtigt wird, ist es ratsam, das Dokument an einem sicheren Ort aufzubewahren und Angehörige, eine nahestehende Person oder eine*n allfälligen Willensvollstrecker*in über den Aufbewahrungsort zu informieren. Es kann auch bei der zuständigen Amtsstelle hinterlegt werden. Je nach Kanton ist dies die Gemeindeverwaltung, das Erbschaftsamt, das Bezirksgericht oder das Amtsnotariat.

Das öffentliche Testament wird durch ein*e Notar*in im Beisein von zwei Zeug*innen öffentlich beurkundet. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst schreiben oder lesen kann. Es hat aber auch den Vorteil, dass die beurkundende Person über Expertenwissen verfügt und so auf allfällige Mängel hinweisen kann. Zudem beinhaltet das Verfahren eine Prüfung und Bestätigung der Urteilsfähigkeit des Verfassers und das Dokument muss von den Urkundspersonen im Original oder als Kopie aufbewahrt oder einer zuständigen Amtsstelle übergeben werden.

Das (mündliche) Nottestament wird dann erstellt, wenn wegen ausserordentlicher Umstände kein ordentliches (d.h. handschriftliches oder öffentliches) Testament erstellt werden kann (zum Beispiel bei akuter Todesgefahr). Dazu muss der letzte Wille zwei Zeugen gleichzeitig erklärt werden und diese Personen beauftragen, diesen bei Gericht zu deponieren. Wird es nachträglich möglich, ein ordentliches Testament zu erstellen, verliert das Nottestament nach 14 Tagen seine Gültigkeit.

Das komplette Testament muss handschriftlich verfasst werden. Es beinhaltet folgende Teile:

  • «Testament» als Überschrift
  • Vorname, Familienname, Geburtsdatum und allenfalls Adresse und Heimatort
  • Den letzten Willen (Legate, Verteilung und Zuteilung des Nachlasses an Erbende, allfällige Pflichten und Bedingungen)
  • Widerruf allfälliger vorheriger Testamente
  • Allenfalls Testamentsvollstrecker*in: Den Namen der Person, die sich um die Verteilung Ihres Erbes kümmert und Ihr Testament vollstrecken wird. Dies kann eine Person Ihres Vertrauens sein, eine Rechtsanwält*in, Notar*in oder aber eine Bank oder eine Treuhandgesellschaft.
  • Ort und Datum
  • Unterschrift am Ende des Testament
  • Verschaffe dir vorab eine Übersicht über dein Vermögen (Konten, Bargeld, Sachwerte, Versicherungen oder Immobilien sowie über allfällige Schulden) und erstelle eine entsprechende Liste.
  • Ordne deine Unterlagen und erstelle ein Dossier mit allem, was im Todesfall benötigt wird: Testament (oder Kopie), allfällige Wünsche zur Beisetzung, Geburts-, Heirats-, Partnerschafts-Urkunden, Vermögensübersicht, Adressen von Menschen, die in deinem Todesfall zu benachrichtigen sind.
  • Informiere eine dir nahe stehende Person und/oder die allfällige Willensvollstrecker*in über den Aufbewahrungsort dieser Unterlagen.

Operation Libero als Miterbin einsetzen:
«Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 50% an Anna Muster, 50% an Operation Libero.»

Operation Libero als Alleinerbin einsetzen:
«Ich vermache mein gesamtes Vermögen Operation Libero.»
«Ich setze Operation Libero als meinen Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.» 

Operation Libero mit einem Legat berücksichtigen
«Ich vermache Operation Libero CHF 20’000»
«Folgende Vorabvermächtnisse sind aus meinem Nachlass auszurichten: Operation Libero CHF 10‘000.»

Isa Gerber
Geschäftsleiterin

[email protected]

Isa Gerber

Herzlichen Dank für dein Engagement für eine Schweiz, die ihre rechtsstaatlichen Institutionen schützt, ihre Beziehung zum europäischen Projekt pflegt und gesellschaftliche Veränderungen als Chance sieht.

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