Die digitale Schweiz steckt in Kinderschuhen

Die digitale Schweiz steckt noch in den Kinderschuhen

e-ID: Zum Stand der digitalen Bananenrepublik

Am 7. März 2021 stimmen wir dank des e-ID-Referendums über ein netzpolitisches Thema ab. Wie Operation Libero die e-ID einordnet und warum einiges im Argen liegt auf dem Weg zur digitalen Schweiz.

Für die meisten Tätigkeiten im digitalen Raum, vom Surfen über Shopping bis zum Videospiel, ist es herzlich egal, ob ich meine analoge Identität digital bestätigen kann. Sie wird schlicht nicht benötigt. Es gibt aber auch Vorgänge, die darauf angewiesen sind, die Identität einer Person zu bestätigen – typischerweise bei Vertragsabschlüssen, Kontoeröffnungen oder Behördengängen. Viele dieser Schritte sind bisher unzureichend digitalisiert und neben technischen Schwierigkeiten spielen auch veraltete Gesetze eine Rolle, so dass es oft zu Medienbrüchen kommt. Irgendwann muss irgendwo physisch die Identität überprüft werden oder eine physische Unterschrift geleistet werden. Das ist ineffizient und nicht zeitgerecht. 


Deshalb fordert auch Operation Libero, dass es in der Schweiz die Möglichkeit einer amtlich anerkannten elektronischen Identität geben soll, wie dies in anderen Ländern bereits der Fall ist. Das sehen auch die meisten Personen auf beiden Seiten des Abstimmungskampfes so. Die Frage ist nicht, ob es eine elektronische Identität geben soll (unbedingt), sondern vielmehr wie diese ausgestaltet sein soll.

Grundsatzfragen klären, sonst ist e-ID zum Scheitern verurteilt

Da die e-ID eine komplexe Sache ist, stellen sich bei deren Gestaltung diverse Fragen, z.B zu:

  1. Verteilungsansatz
    1. Soll die e-ID nur auf Nachfrage ausgestellt werden oder soll sie standardmässig für alle ausgestellt werden?
    2. Soll die e-ID gratis sein oder etwas kosten? Wer soll diese Kosten tragen?
  2. Funktionen & Nutzungszwecke
    1. Für welche Zwecke soll die e-ID eingesetzt werden können? Ob Schnaps kaufen, Steuern zahlen, sich scheiden lassen oder verreisen – der Funktionsumfang hat einen Einfluss auf die technische Umsetzung.
  3. Verifikation der Identität
    1. Welche Stelle ist für die initiale Verifikation einer Identität verantwortlich, d.h wer garantiert, dass die Person, die eine e-ID ausgestellt erhält, auch wirklich diese Person ist?
    2. Wer (und wie) überprüft eine Identität während ihrer Nutzung?
  4. Herausgabe der e-ID
    1. Wer gibt die e-ID an die Nutzer*innen heraus?
  5. Technische Umsetzung der e-ID
    1. Wie wird die e-ID konkret technisch umgesetzt? Welche Technologien und Anbieter werden verwendet?
  6. Sammlung und Auswertung der Nutzungsdaten der e-ID
    1. Was geschieht mit den Daten, welche bei der Nutzung der e-ID anfallen? Was wird wofür gesammelt und genutzt?
    2. Wer darf in welcher Weise über diese Daten verfügen?

Es gibt bei diesen Fragen häufig nicht per se richtige oder falsche Antworten. Wichtig ist vor allem, dass die Antworten auf die sechs Fragen in sich stimmig sind, ansonsten droht eine e-ID zu scheitern. Davon zeugen sowohl staatliche als auch von Privaten getragene e-ID-Versuche in anderen Ländern und der Schweiz.

Bei der Beantwortung dieser Fragen ist zu beachten, dass sich die Fragen gegenseitig beeinflussen. Soll die e-ID bspw. etwas kosten und auf freiwilliger Basis ausgestellt werden (Frage 1), so macht es Sinn, möglichst viele Verwendungszwecke für die e-ID zu haben (Frage 2). Ansonsten lohnt sich eine Anschaffung für mögliche e-ID Nutzer*innen kaum, was z.B. bei der vergangenen SuisseID oder dem ersten deutschen E-Perso ein Problem darstellte. Umgekehrt könnte man sich aber auch vorstellen, die elektronische Identität direkt zusammen mit der ID oder dem Schweizer Pass herauszugeben, quasi als Infrastruktur wie in Estland. Die breite Verfügbarkeit kann aber dazu führen, dass der Druck auf Anbieter*innen und Nutzer*innen steigt, eine e-ID auch einzusetzen, womit die Freiwilligkeit auf Dauer in Frage steht.

e-ID: Wichtige Punkte würden erst nach der Abstimmung geklärt

Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BG-EID), über welches wir am 7. März abstimmen werden, gibt auf diese Fragen eine mögliche Antwort. Das Gesetz sieht vor, dass eine elektronische Identität beantragt und als staatlich anerkanntes Login genutzt werden kann. Die vielen möglichen Einsatzgebiete sollen sicherstellen, dass die elektronische Identität nicht wieder ein Nischenprodukt bleibt.

Dabei wird die Identität durch den Staat verifiziert. Beantragt und herausgegeben wird die e-ID jedoch bei resp. von einem Identity Provider. Dieser kann ein privates Unternehmen, ein Konsortium oder aber auch ein staatlicher Akteur sein. Die Identity Provider sind in der technischen Umsetzung in vielen Dingen frei, da das Gesetz technologieneutral formuliert ist. Wichtige Punkte werden über den Verordnungsweg spezifiziert werden, welche jedoch nicht vor der Abstimmung zur Verfügung stehen werden, um Klarheit zu schaffen. 

Die bei der Nutzung anfallenden Daten dürfen gemäss Gesetz durch die Identity Provider nicht kommerziell genutzt werden, werden aber zumindest teilweise zwischen verschiedenen Identity Providern ausgetauscht, um die Interoperabilität sicherzustellen. Diese Interoperabilität soll verhindern, dass nur bestimmte e-IDs “funktionieren”. Wird ein Identity Provider gemäss dem BG-EID vom Staat zertifiziert, so muss die von ihm herausgegebene elektronische Identität von allen Teilnehmer*innen im System auch akzeptiert werden.

Das Gesetz hat lange Beratungen und viele Änderungen hinter sich, welche wohl auch unter dem Einfluss der Referendumsandrohung zustandekommen sind, z.B. die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde (EIDCOM). Dennoch wurde das Referendum erfolgreich ergriffen und hat, unabhängig vom Abstimmungsresultat, massgeblich dazu beigetragen, dass wir über ein Kernthema von digitaler Politik sprechen. Doch leider eignen sich Abstimmungskämpfe schlecht für vertiefte inhaltliche Diskussionen, selbst wenn die Debatte – wie in diesem Fall – relativ sachlich verläuft. 

Gute Argumente auf beiden Seiten

Wie die Fragen oben angedeutet haben, ist das Thema nicht nur komplex, sondern es spielen auch Einstellungen zu verschiedenen Konzepten eine starke Rolle. Schliesslich gibt es verschiedene schlüssige Konzeptionen einer e-ID, wie ein Blick ins Ausland zeigt. So hätte man z.B. auf ein komplett dezentrales System setzen können und verhindern, dass Daten bei der Nutzung überhaupt anfallen. Wer privaten Konzernen und den vorgeschlagenen Regulierungen im Gesetz kritisch gegenübersteht, mag das aktuellen Gesetz ablehnen. Andererseits wird sich jemand mit Angst vor dem “Schnüffelstaat” fragen, ob eine staatliche e-ID wirklich besser ist als der heutige Flickenteppich privater und staatlicher e-IDs.

Das BG-EID führt viele Verbesserungen ein im Vergleich zu heute und kann funktionieren, weist aber auch einige Schwächen auf.

Operation Libero

Es gibt also auf beiden Seiten des Abstimmungskampfes gute Argumente dafür und dagegen, weshalb Vertrauen und Konzeptpräferenz wohl den Ausschlag für die eigene Entscheidung geben. Man kann darauf vertrauen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes Missbrauch verhindern, oder aber darauf, dass bei Ablehnung des Gesetzes schnell eine bessere Alternative vorgelegt werden kann.

Die Zukunft vorbereiten: zeitnah digitale Kompetenzen aufbauen

Deshalb hat Operation Libero auch keine Kampagne zum BG-EID durchgeführt. Stattdessen wollen wir diese Abstimmung nutzen, um die Zukunft vorzubereiten. Denn die Diskussionen um das BG-EID haben sowohl auf Seiten der Befürworter*innen als auch der Gegner*innen gezeigt, dass es noch viel Grundsatz- und Aufbauarbeit gibt, um in Zukunft konstruktiv digitale Projekte in Angriff zu nehmen. Egal wie die Abstimmung ausgehen wird, darf es keine weitere Abstimmung mehr geben, bei der die relevanten Fragen erst aufgrund eines Referendums in der Öffentlichkeit diskutiert werden!

Es mag eine Binsenweisheit und abgedroschene Phrase sein, doch die Erkenntnis, dass die digitale Transformation Wirtschaft, Gesellschaft und Politik umkrempelt, scheint in der Schweiz immer noch nicht angekommen zu sein. Zu oft machen Unternehmen und  vor allem auch der Staat immer noch den Denkfehler, neue Technologien hauptsächlich als Kostensenkungstreiber zu sehen. Dabei bieten uns neue technische Möglichkeiten die seltene Gelegenheit neu zu verhandeln, welche Dienstleistungen durch welche Akteure auf welche Weise erbracht werden sollen. Das ist die Transformation, über die wir sprechen müssen!

Das Thema Digitalisierung ist eines der vier Hauptthemen der Operation Libero 2.0. Lies jetzt unsere Position.

Fernab von Buzzwords wie Blockchain und künstlicher Intelligenz ist dabei in der Schweiz vor allem Arbeit an den Grundlagen, wie z.B. Datenerhebung und Austausch zwischen Behörden nötig (looking at you BAG). Dazu müssen dringend zeitnah digitale Kompetenzen in den Verwaltungen, aber auch in den Parlamenten auf- und ausgebaut werden.

Es darf kein Argument sein zu sagen: Der Staat versteht dieses digitale Zeug nicht. Der Staat hat es zu verstehen und das entsprechende Know-How aufzubauen, wenn es heute fehlt.

Operation Libero

Das schliesst nicht aus, dass dann nach informierten Debatten immer noch Public-Private Partnerships durchgeführt werden können und Private für technische Dienstleistungen zum Zug kommen. Initiativen in Richtung Wissensaufbau bei Behörden oder in der Politik gibt es zum Glück bereits, so beispielsweise den dringlichen Aufruf zu data literacy, Weiterbildungen und neues Personal bei den Behörden oder der Digital-Crashkurs für Politiker*innen. Doch diese Efforts müssen eindeutig  noch weiter verstärkt werden.

Der Schweizer modus operandi wird dem digitalen Zeitalter – momentan – nicht gerecht

Viel zu lange schon hat die Politik digitale Technologien entweder belächelt oder ignoriert. Wie kann es sein, dass kaum eine Partei detaillierte inhaltliche Positionen zu netzpolitischen Fragen hat, während noch der hinterletzte Bürgermeister ein Grundsatzpapier zu Migration aus der Schublade ziehen kann? Wie kann es im 21. Jahrhundert sein, dass sich die Anzahl netzpolitisch interessierter und kompetenter Politiker*innen und Journalist*innen in der Schweiz an zwei Händen abzählen lässt?

Weder Staat noch Wirtschaft, weder Verwaltungen noch Verbände haben sich in der Schweiz bisher mit Ruhm bekleckert bzgl. digitalen Initiativen – von Überwachungsgesetzen hin zu technisch nicht umsetzbarem Protektionismus (Geldspielgesetz) oder komplizierten und intransparenten Vorhaben wie E-Voting. Der bisherige modus operandi zur Erarbeitung von Gesetzesvorlagen wird dem digitalen Zeitalter momentan nicht gerecht. 

Müssen fundamentale Konzepte und technische Grundlagen diskutiert werden, braucht es den frühzeitigen Einbezug von wirtschaftlicher, technischer, aber eben auch zivilgesellschaftlicher Expertise, denn nur so kann man dem transformativen Charakter digitaler Technologien gerecht werden. Es gäbe auch in der Schweiz viele interessierte, engagierte und fähige Persönlichkeiten und Organisationen, die noch so gerne einen Beitrag dazu leisten würden, die Schweiz digital vorwärts zu bringen. Denn trotz einer Proliferation an “sich-auf-die-Schulter-klopfen”-Events zum digitalen Selbstbild der Schweiz, steckt die digitale Schweiz noch in den Kinderschuhen. Lasst uns das ändern!