Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht: Die “Grenzschutz-Initiative” der SVP muss für ungültig erklärt werden
Medienmitteilung
Die “Grenzschutz-Initiative” der SVP ist ein enthemmter Rundumschlag. Sie bricht nicht nur mit der Rechtsstaatlichkeit, dem Recht auf Asyl und zahlreichen völkerrechtlichen Abkommen, sondern auch mit zwingendem Völkerrecht (ius cogens). Wir fordern deshalb mit einer Petition von der Bundesversammlung, die heute beschlossene Initiative gemäss Art. 139 der Bundesverfassung für ganz oder teilweise ungültig zu erklären.
Die heute von der SVP an ihrem Sonderparteitag in Basel beschlossene “Grenzschutz-Initiative” zielt auf zentrale Errungenschaften des liberalen Rechtsstaates und verletzt sogar zwingendes Völkerrecht, den innersten Kern der Regeln des Zusammenlebens.
Diese SVP-Initiative verstösst nicht nur gegen die Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit und gegen die Menschlichkeit. Sie nimmt nicht nur die Kündigung wichtiger Abkommen wie etwa Schengen/Dublin und der Europäischen Menschenrechtskonvention in Kauf. Sie beerdigt nicht nur unsere humanitäre Tradition, indem sie mit dem Recht auf Asyl, mit der Genfer Flüchtlingskonvention und mit unserer Verfassung bricht.
Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht
Diese SVP-Initiative bricht sogar zwingendes Völkerrecht. Sie fordert, dass alle Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel ausgeschafft werden, unabhängig davon, ob ihnen bei einer Rückführung Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung droht. Gleichzeitig möchte sie den Aufenthaltsstatus der “vorläufigen Aufnahme” (F-Status) als subsidiären Schutzstatus ersatzlos abschaffen. Dadurch entsteht eine Gruppe von Personen, die von Folter und grausamer Behandlung bedroht ist, und für die keine Ausnahmen mehr von einer Rückführung gemacht werden kann.
Die Schweiz müsste also Personen zurückführen, obwohl sie weiss, dass ihnen Folter oder eine andere Art unmenschlicher und grausamer Behandlung droht. Darin liegt nicht nur eine klare Verletzung des Völkervertragsrechts, sondern ein Verstoss gegen die allergrundlegendsten Regeln der internationalen Gemeinschaft, gegen das zwingende Völkerrecht, das unter allen Umständen eingehalten werden muss.
Damit ist die Bundesversammlung gemäss Artikel 139 Abs. 3 der Bundesverfassung verpflichtet, die Initiative für ganz oder teilweise ungültig zu erklären. Wir fordern deshalb: Die “Grenzschutz-Initiative” muss von der Bundesversammlung für ganz oder teilweise ungültig erklärt werden.
Drei Abschottungsinitiativen gegen Europa
Die “Grenzschutz-Initiative” ist nach der “Neutralitäts-” und der “Nachhaltigkeits”-Initiative bereits die dritte SVP-Initiative, welche die Schweiz um jeden Preis abschotten will – ohne Rücksicht auf Verluste. Gleichzeitig ist sie enthemmter und rabiater. Sie ist die Abriss-Initiative unter den drei Abschottungsinitiativen.
Alle drei Initiativen zielen darauf ab, die Beziehung zu Europa nachhaltig zu beschädigen und die laufenden Verhandlungen um jeden Preis zum Scheitern zu bringen. Um die weitere Abschottung der Schweiz zu verhindern, haben wir mit der Europa-Allianz die Europa-Initiative lanciert. Sie ist das proaktive Zukunftsprojekt gegen die Abschottungsinitiativen.