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Bürger*innenrecht

Gleiche Rechte statt auf Abstammung basierende Privilegien.

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Die Schweiz schliesst derzeit rund einen Viertel der ständigen Wohnbevölkerung vom politischen Entscheidprozess und von gleichen politischen Rechten aus. Das ist aus liberaler Sicht unhaltbar. Ein liberales Bürger*innenrecht ist nicht Lebensformkontrolle, sondern Demokratiepflege.

Wer gilt als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft und wer nicht? Wem gestehen wir eine politische Stimme zu und wem nicht? Die Antworten zu diesen Fragen sind zentral für die Pflege unserer gemeinsamen Institutionen und unserer Demokratie. Doch die Erzählung, wer wir zu sein glauben, und die Realität, wer wir geworden sind, geraten immer öfter in Konflikt miteinander: Die Vorstellung des Bürger*innenrechts als Hochwohlgeborenheit, als Privileg, das einem obrigkeitlich und nach langer Gesinnungs- und Lebensformkontrolle gnadenhalber zugeteilt wird, ist zu einer ernsthaften Hypothek für die Demokratie geworden. Und zur systematischen Erniedrigung von Nichtbürger*innen: Die Schweiz schliesst derzeit rund einen Viertel der ständigen Wohnbevölkerung vom politischen Entscheidprozess und von gleichen politischen Rechten aus.

Das ist sowohl im internationalen Vergleich als auch mit dem Anspruch, eine Vorzeigedemokratie zu sein, unhaltbar.

Es ist daher höchste Zeit für eine grundlegende Debatte über das “Wir” und für grundlegende Reformen im Bürger*innenrecht. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel: Individuelle Rechte für alle, die in der Schweiz leben, müssen an die Stelle von gnadenhalber erteilter Privilegien treten. Ein liberales, demokratisches “Wir”, das allen gleiche Rechte zugesteht, soll an die Stelle des statischen, exklusiven und auf Abstammung basierenden “Wir” treten, das momentan das Schweizer Bürger*innenrecht bestimmt und die Schweizer Demokratie unterhöhlt. Wenn wir uns für die liberale Demokratie stark machen, dann auch dafür, alle als Freie und Gleiche anzuerkennen, und das geschieht letztlich einzig über das Bürger*innenrecht.

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Wer in der Schweiz lebt, hat grundsätzlich Anspruch auf das Bürger*innenrecht (ius domicilii). Ein liberales Bürger*innenrecht ist nicht Lebensformkontrolle, sondern Demokratiepflege.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung ist auf drei bis fünf Jahre zu senken.

Mindestwohnsitzfristen in Gemeinden und Kantonen gehören abgeschafft. Sie entsprechen nicht den mobilen Lebensverhältnissen des 21. Jahrhunderts.

Der ausländerrechtliche Status zur Zeit des Einbürgerungsgesuchs darf keine Rolle spielen. Die Niederlassungsbewilligung soll keine Voraussetzung mehr sein, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können.

Kriterien für eine Einbürgerung müssen möglichst objektiv beurteilt werden können. Die Einbürgerung soll keinen Platz bieten für Gesinnungs- und Charakterkontrollen. Die Schweizermacher gehören in die Mottenkiste der Geschichte. Die “Integration” soll kein Kriterium sein.

Automatisches Bürger*innenrecht bei Geburt. In der Schweiz geborene Kinder, deren Eltern dauerhaft in der Schweiz leben, sollen grundsätzlich mit der Geburt das Schweizer Bürger*innenrecht erhalten.

Keine Einbürgerungsverfahren durch Kommissionen oder Gemeindeversammlungen. Die Einbürgerung muss als gewöhnliches Bewilligungsverfahren ausgestaltet sein.

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