Die 4 alternativen Fakten im jSVP-Video zum Asylsozialhilfekredit
Ja! Zum Asylsozialhilfe-Kredit
Einmal mehr täuschen die Gegner mit fadenscheinigen Argumenten und betreiben Blockadepolitik, statt nach Lösungen zu suchen. Die Annahme des Integrationskredits kommt den Berner SteuerzahlerInnen zugute, da die Alternative – das Einspringen der KESB – höhere Kosten generieren würde. Die asylsuchenden Kinder und Jugendlichen verschwinden nicht bei einer Ablehnung des Integrationskredits.
«Der Kanton Bern will in den nächsten vier Jahren zusätzliche 105 Millionen Franken für die Asylsozialhilfe ausgeben – das ist komplett überrissen!» Falsch.
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Dieser Kredit wird gesprochen, damit die bestehenden Strukturen zur Unterbringung und Betreuung von asylsuchenden Kindern und Jugendlichen im Kanton Bern fortgeführt werden können. Es ist Aufgabe des Kantons, das Kindeswohl zu gewährleisten.
- Bei einer Ablehnung des Kredits würden massiv höhere Kosten anfallen. Kinder in der Schweiz müssen kindgerecht untergebracht und betreut werden. Fallen diese Strukturen weg, ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verpflichtet, für jedes Kind einzeln Abklärungen zu treffen, was hohe Kosten generieren würde. Es kommt die Berner SteuerzahlerInnen daher teurer, wenn der Integrationskredit nicht gesprochen wird, da die KESB als kantonale Institution durch die SteuerzahlerInnen finanziert wird.
«Junge Asylbewerber werden mit über 5’000 Franken pro Monat alimentiert – viele Schweizerinnen und Schweizer verdienen mit Arbeiten weit weniger und erhalten im Gegensatz zu Asylbewerbern vom Staat keine zusätzlichen Mittel und Anreize!» Falsch.
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Dieses Geld steht den Kindern und Jugendlichen nicht selbst zur Verfügung. Es wird investiert in die Unterbringung, Ausbildung und Integration der Kinder und Jugendlichen. Mit diesen Investitionen in Integrations- und Sprachkurse schaffen wir die Voraussetzungen, dass junge Flüchtlinge hier zur Schule gehen, eine Ausbildung machen und somit an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt teilnehmen können.
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Zudem ist es unredlich von der JSVP, asylsuchende Kinder mit Erwerbstätigen zu vergleichen. Korrekt wäre, die Kosten von Betreuung und Unterbringung eines 16-jährigen Schweizer Waisenkindes ohne Familienstruktur als Vergleichswert herbeizuziehen.
«Der Bund zahlt dem Kanton grosszügige Pauschalen, um die Kosten für den Asylbereich zu decken. Der Kanton bietet eine Luxuslösung – bezahlt durch die Berner Steuerzahler!» Falsch.
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Die vom Bund gesprochene Pauschale deckt die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie der nötigen Integrationsmassnahmen nicht. Daher hat der Grosse Rat den Integrationskredit bewilligt, um diese Finanzierungslücke zu schliessen. Gleichzeitig laufen die Verhandlungen zwischen Bund und Kanton, um die Pauschale in Zukunft zu erhöhen. Der Integrationskredit ist dazu da, diese Übergangsperiode zu decken.
- Es handelt sich nicht um eine “Luxuslösung”, sondern um die Gewährleistung der gesetzlich geforderten Standards bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
«Statt das Asylchaos endlich in den Griff zu bekommen, sollen weitere Millionenausgaben die Probleme «lösen» – Scheinasylanten und Wirtschaftsmigranten bleiben weiterhin unbehelligt in der Schweiz, neue kommen hinzu und wollen ebenfalls von den Vorteilen der Asylsozialhilfe profitieren!» Falsch.
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Der Integrationskredit hat nichts mit dem Schweizer Asylverfahren zu tun oder damit, wer in der Schweiz bleibt. Jede Person, die in der Schweiz um Asyl ersucht, durchläuft das Asylverfahren, in dem abgeklärt wird, ob diese Person den Schutz der Schweiz braucht und hier bleibt oder nicht. Durch eine Ablehnung des Integrationskredits verschwinden die schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen nicht.
- Dieses Referendum ist reine Problembewirtschaftung auf Kosten der Schwächsten - schutzsuchende Kinder und Jugendliche. Stattdessen lohnt sich eine Investition in die Integration dieser jungen Menschen, da sie ihr Leben in der Schweiz noch vor sich haben. Ihre Unterstützung ist deshalb eine Investition in die Zukunft.