Operation Libero Selbstbestimmunginitiative SVP-Extraflyer

Es gibt Irrtümer, es gibt Lügen und dann gibt es SVP-Extraflyer

Für gewöhnlich versendet die SVP einen Monat vor wichtigen Abstimmungen ihr “Extrablatt”. Doch dieses Mal macht sie einen auf Scientology: Der Flyer, der vor Kurzem in den Briefkästen vieler Schweizerinnen und Schweizer gelandet ist, lässt nirgendwo einen Rückschluss auf ihren Urheber zu. Ein Logo oder eine Erwähnung der SVP sucht man vergeblich. Der orange Wohlfühl-Flyer soll uns über die wahren Absichten hinwegtäuschen und ist gespickt mit dreisten Lügen.

Wir listen euch die 6 grössten Falschaussagen auf - und wünschen gute Lektüre!

Lüge #1: Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr.

“In der Schweiz bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei allen wichtigen politischen Entscheiden. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der direkten Demokratie ist ein zentraler Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Doch diese bewährte Ordnung ist ausser Kraft, seitdem das Bundesgericht 2012 entschieden hat, internationales Recht über die Schweizer Bundesverfassung zu stellen.” FALSCH!

Die genannte “bewährte Ordnung” ist nicht ausser Kraft. Die direkte Demokratie, eingebettet in einen gut funktionierenden Rechtsstaat, ist nach wie vor ein zentraler Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Denn 2012 gab es schlicht keinen Paradigmenwechsel:

Die Initianten machen zwar gerne geltend, bis 2012 sei das, was sie fordern, eine Selbstverständlichkeit gewesen und dann von einem Bundesgerichtsurteil, das sie als einen “stillen Staatsstreich” darstellen, ohne demokratische Legitimation umgekehrt worden. Aber die SBI betrifft ausschliesslich das Verhältnis von Völkerrecht und Verfassungsrecht. Hierzu gab es keine Praxis, nur unterschiedliche Meinungen.

Im richtigen Leben hat sich das Problem bis vor Kurzem derart selten gestellt, dass es keinen Bundesgerichtsentscheid dazu gab. Was es gegeben hat, war der sogenannte Schubert-Entscheid aus den frühen 70er Jahren, der für das Verhältnis von Völkerrecht und Bundesgesetzen unter sehr bestimmten Bedingungen vorgesehen hat, dass das jüngere Bundesgesetz dem völkerrechtlichen Vertrag vorgehe und der Vertrag daher verletzt werden müsse. Der Entscheid ist so aber seither nie mehr wiederholt worden. Die Bedingungen für seine Anwendung sind lediglich immer strenger gefasst worden. Anders als von der SVP behauptet, ist diese Rechtsprechung weder 2012 aufgehoben worden, noch würde eine Annahme der Initiative die vermeintliche Aufhebung rückgängig machen. Die SBI betrifft ein ganz anderes Verhältnis, nämlich jenes zwischen der Verfassung und völkerrechtlichen Verträgen, nicht jenes zwischen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen.

Das Bundesgerichtsurteil betrifft zudem nur die Frage, ob ein völkerrechtlicher Vertrag oder die Verfassung auf den konkreten Einzelfall angewandt werden muss (Rechtsanwendung), und nicht die Frage, ob völkerrechtliche Verträge, wenn sie mit der Verfassung in Konflikt stehen, gekündigt werden müssen (Rechtssetzung), wie das dies Initiative ebenfalls verlangt.

Lüge #2: Aushebelung von Volksentscheiden

“Die Folge: Volksentscheide werden von Bundesrat und Parlament mit Verweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) einfach nicht mehr umgesetzt. So werden zum Beispiel verurteilte ausländische Straftäter trotz JA zur Ausschaffungsinitiative nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt.” FALSCH!

Volksentscheide wurden nicht einfach “nicht umgesetzt”, wie es die SVP ständig behauptet. Bundesrat und Parlament haben jeweils versucht, einen Ausgleich zu schaffen zwischen der neuen Bundesverfassungsbestimmung und den bisherigen Bestimmungen der Bundesverfassung sowie den völkerrechtlichen Verträgen, die die Schweiz abgeschlossen hat.

Zur angeblichen Nichtumsetzung der Ausschaffungsinitiative: Zu behaupten, die Ausschaffungsinitiative sei nicht umgesetzt worden, ist schlicht und einfach gelogen. Die Ausschaffungsinitiative ist umgesetzt. Es hat ganz klar eine Verschärfung der Ausschaffungspraxis stattgefunden. Die SVP will mit der SBI denn auch nicht die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative erreichen, sondern die Umsetzung der von Volk und Ständen klar abgelehnten Durchsetzungsinitiative. Sie will nämlich die Härtefallklausel abschaffen und Secondos ausschaffen. Wer bitte soll da der bessere Demokrat sein?

Zudem: Einer der Verträge, welcher der Ausschaffung von Ausländern Grenzen auferlegt, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Dieses unterstand dem Referendum. Das bedeutet: Nach einer Annahme der Initiative hätte dieses ERST RECHT Vorrang (aufgrund der Neuformulierung des Art. 190 BV).

Lüge #3: Ende der direkten Demokratie

“Gleichzeitig weiten internationale Gremien und Behörden den Geltungsbereich internationaler Verträge laufend aus, ohne dass das Schweizer Volk etwas dazu zu sagen hätte. Und spätestens mit dem vom Bundesrat angestrebten Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU ist die direkte Demokratie und damit die rechtliche Eigenständigkeit der Schweiz Geschichte.” FALSCH!

Die schweizerische Stimmbevölkerung kann sich schon heute zu wichtigen Staatsverträgen äussern (fakultatives / obligatorisches Referendum). Namentlich zu allen wichtigen Entwicklungsschritten zwischen der Schweiz und der EU wurde das Volk befragt: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Bilaterale I und II, Freizügigkeitsabkommen (FZA). Dies wäre auch bei einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU so. Gerade hier funktioniert die direkte Demokratie also einwandfrei. Die demokratische Mitgestaltungsmöglichkeit des Völkerrechts soll zudem ausgebaut werden. Entsprechende Reformvorschläge sind bereits in der Vernehmlassung. 

Auch die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen kann das Stimmvolk schon heute verlangen. Es ist allerdings schwierig, für eine solche Kündigung eine Mehrheit zu finden. Genau das ist auch das Problem der SVP. Völkerrechtliche Verträge wie die Bilateralen I oder die EMRK werden von weiten Teilen des Volkes als positiv betrachtet, ihre Kündigung ist schlicht nicht mehrheitsfähig. Darum möchte die SVP mit der SBI deren Kündigung erzwingen, ohne dass darüber abgestimmt werden muss. Das ist undemokratisch.

Lüge #4: So behindert internationales Recht die Schweizer Justiz.

“Trotz Rückfallgefahr hat das Zürcher Obergericht 2017 den Landesverweis gegen einen deutschen Schläger unter Hinweis auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU aufgehoben. Dies obwohl gemäss Artikel 66a StGB Ausländer wegen Delikten gegen Leib und Leben mit mindestens fünf Jahren Landesverweis bestraft werden müssen.” FALSCH!

Im von der SVP erwähnten Entscheid ist das Zürcher Obergericht zum Schluss gekommen, dass im konkreten Fall wegen des Freizügigkeitsabkommens keine Landesverweisung gegen den 27-jährigen Deutschen ausgesprochen werden dürfe. Das Freizügigkeitsabkommen habe Anwendungsvorrang. Zum genau gleichen Schluss müsste das Zürcher Obergericht auch bei einer Annahme der SBI kommen. 

Denn Art. 190 des Initiativtexts sieht vor, dass die Gerichte völkerrechtliche Verträge, die dem Referendum unterstanden haben, weiterhin anwenden müssen, auch wenn diese im Widerspruch mit der Bundesverfassung stehen. Das Freizügigkeitsabkommen hat zweifelsohne dem Referendum unterstanden. Das bedeutet: Nach einer Annahme der Initiative müsste dieses ERST RECHT Vorrang haben.

Lüge #5: Schweizer Verfassung zuerst

“Die Selbstbestimmungsinitiative will, dass die Bundesverfassung in der Schweiz wieder oberste Rechtsquelle ist. Einzige Ausnahme ist das zwingende Völkerrecht wie beispielsweise das Folterverbot. Die Menschenrechte bleiben dabei in jedem Fall gewahrt – denn sie sind in unserer Verfassung festgeschrieben.” FALSCH!

Die Bundesverfassung enthält einen Grundrechtskatalog (seit 1999; zuvor galten die meisten Grundrechte nur als ungeschriebene Rechte). Aber die gerichtliche Durchsetzung ist nicht gesichert: Bundesgesetze bleiben für die Gerichte und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend, auch wenn sie gegen die in der Bundesverfassung festgeschriebenen Grundrechte verstossen und zwar wegen Art. 190 BV (“Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.”). Daher sichert nur die EMRK die gerichtliche Durchsetzung der Grundrechte gegen Bundesgesetze. Ihr kommt eine wichtige Präventivwirkung zu.

In der Vergangenheit war die EMRK enorm wichtig für die Verbesserung der Grundrechts-Situation in der Schweiz, besonders im Bereich der Verfahrensrechte. Im Übrigen ist der Wille, menschenrechtliche Mindeststandards zu unterschreiten, gerade der Auslöser und das Ziel der Selbstbestimmungsinitiative. Es war der Schutz des Familienlebens durch das Bundesgericht in einem Entscheid von 2012, der die Urheber der Initiative derart in Rage gebracht hat, dass sie sich entschlossen haben, diese Initiative zu starten.

Lüge #6: Auch künftig selber entscheiden

“Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit: Volksentscheide könnten nicht mehr mit dem Verweis auf internationale Verträge ausgehebelt werden, sondern müssten wieder respektiert und umgesetzt werden. Wir könnten auch in Zukunft selber entscheiden, ob wir Gen-Food wollen oder nicht, ob wir Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie wollen oder nicht, ob wir flankierende Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping wollen oder nicht, ob wir schweizerische Tiertransportregeln wollen oder nicht und so weiter.” FALSCH!

Dass ausgerechnet die Selbstbestimmungsinitiative “Klarheit und Rechtssicherheit” schaffen soll, grenzt an Realsatire. Weshalb bitte sollten andere Staaten in Zukunft mit der Schweiz Verträge abschliessen wollen, wenn sich diese das Recht rausnimmt, jederzeit den Vertrag zu brechen, wenn ihr dies gerade passt? Die SBI schafft also vor allem eines: Rechtsunsicherheit und Irritation.

Und apropos Klarheit: Erinnern wir uns doch an die Masseneinwanderungsinitiative. Im Vorfeld der Abstimmung hat die SVP stets behauptet, dass diese Initiative nichts mit der Kündigung des FZA zu tun habe. Nach der Annahme der Initiative hat die SVP dann “Verfassungsbruch!” geschrien, als das Parlament die Initiative so interpretierte, wie es die SVP vor der Abstimmung verlangt hat, und sich gegen eine Kündigung des FZA entschied. Dieses Verhalten bei der Masseneinwanderungsinitiative – ein Schaf vor dem Abstimmungssonntag, ein Wolf danach – sollte uns eine Warnung sein für diese Initiative, in der es um noch viel mehr geht. Nach einer Annahme der SBI würde die SVP mit Sicherheit die Verletzung der EMRK verlangen, die Kündigung der EMRK (wie von Adrian Amstutz (SVP) schon einmal gefordert) und der Bilateralen I.

Extra: Sich mit einem unautorisierten und vollständig aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat von Micheline Calmy-Rey schmücken

«Wenn die Schweiz durch ein Rahmenabkommen die Arbeitsbedingungen und Löhne der EU übernimmt, wäre dies gefährlich für den Schutz unserer Arbeitnehmer. Das Schweizer Recht schützt besser als das europäische. Ich bin entschieden dagegen, dass europäisches Recht sämtliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU regeln soll.» Alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am 12. August 2018 im SonntagsBlick

Zum Schluss setzt uns die SVP noch ein unautorisiertes und vollständig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat von Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vor. Sozusagen das Sahnehäubchen auf die Lügentorte! Die SVP lässt Calmy-Rey als eine unfreiwillige Kronzeugin für die Selbstbestimmungsinitiative auftreten. Dass die Genferin ihre Worte nicht im Zusammenhang mit der SBI von sich gab, erfährt das Volk nicht. Calmy-Rey ist selbstverständlich gegen die Initiative, wie sie in einem Video richtig stellt. Sie unterstreicht darin ferner, dass das Völkerrecht nicht “anti-demokratisch” sei, wie dies die SVP behauptet, sondern im Gegenteil schwächere und kleinere Staaten wie die Schweiz schütze.

Kurzum…

Die SVP verbreitet auf ihrem Lügenflyer einmal mehr viel Falsches. Weder ist das Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr, noch naht das Ende der direkten Demokratie. Hingegen ist die EMRK gefährdet, da verschiedenste Exponenten der SVP laut über deren Kündigung nachdenken oder sie gar explizit fordern. Die EMRK wirkt als «Schutzgeländer» gegen staatliche Willkür.

Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtsunsicherheit und dürfte uns in eine Serie von Konflikten mit anderen Staaten bringen, wenn wir aufgrund der Bestimmungen der SBI gezwungen sein werden, bestehende internationale Verträge zu brechen. Wem an der Schweiz und ihrer einzigartigen direkten Demokratie wirklich etwas liegt, stimmt am 25. November daher NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative.