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Gleichstellung

Für eine Vielfalt an Lebensentwürfen

Individuelle Freiheit, Selbstbestimmung und Chancengleichheit sind liberale Kernanliegen und müssen auch und gerade für Lebensformen gelten, die von der Norm abweichen. Der Staat privilegiert noch immer gewisse Beziehungs- und Lebensformen gegenüber anderen. Wir setzen uns für die Gleichstellung aller Lebensentwürfe ein.

Ein freiheitlicher Staat ermöglicht Vielfalt und respektiert private Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich Beziehungs- und Lebensformen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, gewisse Beziehungs- und Lebensformen gegenüber anderen zu privilegieren.

Heute sind das Geschlecht und die sexuelle Orientierung noch immer mitentscheidend dafür, wie wir unser Leben gestalten und uns entfalten können. Sei es aufgrund struktureller Zwänge und Diskriminierung oder aufgrund bestimmter vorherrschender Rollen-, Familien- oder Sexualitätsverständnisse.

Die Schweizer Rechtsordnung basiert nach wie vor weitgehend auf einem traditionellen Familienmodell: So liegt etwa dem Steuerrecht mit der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren nach wie vor ein Wirtschafts- und Wertemodell zugrunde, welches asymmetrische Rollenverteilungen zementiert und der Vielfalt an Lebensformen und Familienkonstellationen nicht gerecht wird.

Wir treten daher ein für individuelle Freiheit, Selbstbestimmung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und allen Lebensformen.

Es gilt, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern, die wir in der Verfassung verankert haben, in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Alle einvernehmlichen Beziehungsformen und Familienmodelle, ob gleich- oder verschiedengeschlechtlich, ob verheiratet oder nicht, sollen gleichermassen ermöglicht werden. Die Ehe, mit ihrer langen Geschichte als zentrales Machtinstrument des Patriarchats, darf nicht länger als die Default-Lebensform gelten. Sie darf weder rechtlich noch finanziell (insbesondere bei der Steuerbelastung) gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens privilegiert sein.

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Der Verfassungsauftrag, wonach das Gesetz für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen hat, muss umgesetzt werden. Mann und Frau und alle weiteren Geschlechter haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Massnahmen wie Geschlechterquoten oder Affirmative Action stellen übergangsweise ein wirksames Mittel dar, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen und zu normalisieren.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss verbessert werden, damit Gleichstellung auch in der Beziehung lebbar ist. Es ist eine frei aufteilbare Elternzeit (zusätzlich zum Mutterschutz) einzuführen. Die entsprechende Infrastruktur (Krippenplätze, Tagesstrukturen, usw.) ist auszubauen.

Wir fordern die Individualbesteuerung.

Der zivilrechtliche Ehebegriff mit seinen patriarchalischen Rollen- und Beziehungsbildern gehört langfristig abgeschafft und durch eine geeignete Form eines zivilrechtlich geregelten partnerschaftlichen Vertrages ersetzt. Wir fordern daher die Schaffung einer rechtlich geregelten, aber rein zivilen (also nicht institutionalisierte) Beziehung, welche allen Paaren gleichermassen offen steht.

Wir fordern ein auf Zustimmung basierendes Sexualstrafrecht, das die sexuelle Selbstbestimmung vollumfänglich schützt. Nur Ja heisst Ja.

Fortpflanzungmedizinische Möglichkeiten wie Social Freezing, Eizellspende oder Leihmutterschaft sind in ihrer transnationalen Dimension im Interesse des Kindeswohles und unter Wahrung der Menschenrechte aller Betroffenen (insbesondere der Leihmütter) zu regularisieren.

Rechtliche Elternschaft, Adoption und Fortpflanzungsmedizin sollen unter dem Leitprinzip des Kindeswohls allen Menschen offen stehen, unabhängig von einer Ehe oder einer Paarbeziehung. 

Wir fordern die rechtliche Anerkennung der Geschlechtervielfalt: Das Gesetz muss die Auswahl weiterer Geschlechter und den Verzicht auf den Geschlechtseintrag ermöglichen. 

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