Faktencheck #6: “Die Konzernverantwortungs-Initiative (KVI) schadet der Wirtschaft und dem Wirtschaftsstandort”
FALSCH!
“Wir dürfen unserem Land nicht noch weiteren wirtschaftlichen Schaden zufügen.”
Quelle: nau.ch
Die Gegner*innen der KVI bemühen in ihrer Argumentation gegen die KVI immer wieder Schreckensszenarien einer von der Erfüllung der Sorgfaltsprüfungspflicht überforderten und serbelnden Schweizer Wirtschaft. Man könnte fast meinen, der wirtschaftliche Erfolg Schweizer Konzerne beruhe auf der Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards. Fakt ist: Die Schweizer Konzerne sind auf eine Annahme der Initiative weitaus besser vorbereitet, als uns die Initiativgegner*innen glauben machen wollen.
Die meisten international tätigen Konzerne mit Sitz in der Schweiz, die in den Anwendungsbereich der KVI fallen, verfügen bereits heute über konzerninterne Compliance Prozesse für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Dies gehört schlicht und einfach zu ihrem betrieblichen Risiko- und Reputationsmanagement. Für sie würde sich mit der Annahme der KVI nichts ändern. Dies bestätigt die jüngste CFO-Umfrage von Deloitte, in der fast die Hälfte der befragten CFOs angeben, dass sie bei einer Annahme der Initiative mit keinen konkreten Auswirkungen auf ihr Unternehmen rechnen. Eine Mehrzahl der Befragten erwarten zudem positive Effekte der KVI für die Reputation und den Marktwert ihrer Unternehmen (Link).
Wer Sorgfaltspflichten wahrnehmen will, der kann
Die Umsetzung der Initiative ist absolut möglich. Dies beweist auch die Tatsache, dass die Wirtschaft die Initiative nicht geschlossen ablehnt. Noch gespaltener war die Wirtschaft während der parlamentarischen Debatte rund um den letztlich verworfenen Gegenvorschlag des Nationalrats. Auch er sah eine umfassende Sorgfaltsprüfungspflicht und eine Haftungsregelung vor. Dass beispielsweise die stark betroffene Textilbranche hinter dieser Kompromisslösung stand, zeigt exemplarisch: Wer will, der kann. Und nein, Herr Ständerat Noser und Co., die Textilbranche hat diesen Kompromissvorschlag bestimmt nicht aus purer Angst vor der Initiative unterstützt. Diesen Akteuren zu unterstellen, sie würden gegen ihre einenen Interessen handeln, ist absurd und zeugt von wenig Vertrauen in unsere Wirtschaft und deren Entscheidungsträger.
Umwelt und Menschenrechte würden höhere Priorität geniessen
Einem nicht unerheblichen Teil der Wirtschaft zufolge ist eine seriöse Sorgfaltsprüfung also möglich – respektive vielerorts bereits Tatsache. Was darf dann bei einer Annahme der KVI realistischerweise erwartet werden? Dank der in der KVI vorgesehenen Konzernhaftung rutscht das Thema Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt auf der Prioritätenliste der wenigen Konzerne, die eine solche bislang nicht oder ungenügend kennen, schnell ganz weit nach oben. Und das ist gut so. Neben den direkten positiven Auswirkungen auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards wird damit auch ein gut funktionierender Wettbewerb mit klaren Spielregeln gefördert. Schliesslich sollen Konzerne, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht oder ungenügend nachkommen, keine Wettbewerbsvorteile aus ihrem richt-regelkonformen Verhalten erzielen können. Die mit einer seriösen Sorgfaltsprüfung einhergehenden Kosten für die Unternehmen sind überschaubar. Gemäss Schätzungen der EU betragen diese gemessen am Umsatz für grosse Unternehmen 0.005 Prozent.
Aber, aber, der Wirtschaftsstandort!
Aber was würde mit der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz nach einer Annahme der KVI passieren? Diese hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Der guten Infrastruktur, einer attraktiven Steuerpolitik, robuster Rechtsstaatlichkeit, der politischen und volkswirtschaftlichen Stabilität, von gut ausgebildeten und produktiven Arbeitnehmer*innen etc. Nun (einmal mehr) zu behaupten, diese Attraktivität sei quasi einzig auf einen Faktor – in diesem Fall die Duldung der Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards - zurückzuführen, ist absurd. Das sehen übrigens auch die befragten CFOs in der Deloitte Umfrage so. Sie rechnen unter dem Strich mit einer positiven Auswirkung der KVI auf Reputation und Marktwert ihrer Unternehmen.
Etablierte Prozesse zur Sorgfaltsprüfung vorhanden, Verhältnismässigkeit gegeben
In welcher Form die Sorgfaltspflicht wahrgenommen wird, lässt die Initiative übrigens offen. Denkbar ist insbesondere die Abstützung auf international anerkannte Standards und Initiativen, für die etablierte Prozesse bestehen. Es ist also mitnichten so, dass das Schweizer Mutterhaus künftig selbstständig Audits bei Zulieferern von Zulieferern im fernen Ausland durchführen muss, wie es die Gegner*innen der Initiative mit dem Verweis auf die angeblich geforderte „lückenlose Überwachung der Lieferkette“ gerne implizieren.
Auch die im Initiativtext klar festgehaltene Abhängigkeit des Umfangs der Sorgfaltsprüfung von den konkreten unternehmerischen Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt der einzelnen Unternehmen ging bei diesem Vorwurf anscheinend vergessen. Rund drei Viertel der Schweizer Unternehmen sind im Dienstleistungsbereich tätig. Sie sind aufgrund ihrer unternehmerischen Tätigkeit von der Initiative nur in den seltensten Fällen betroffen, da sie nur geringe Risiken aufweisen. Der Initiativtext verlangt von den Unternehmen letztlich eine “angemessene” Sorgfaltsprüfung. Juristisch bedeutet dies “verhältnismässig” und die Verhältnismässigkeit ist ein tief verankerter Grundsatz des Schweizer Rechts.
Kurz zusammengefasst:
Sorgfaltsprüfungsprozesse sind nichts Neues und heute schon Teil des Alltags in vielen Betrieben. Was für viele Konzerne eine Selbstverständlichkeit ist, sollen jetzt auch die Nachzügler umsetzen.