Keine Kleidervorschriften für Frauen
Medienmitteilung
Keine Kleidervorschriften für Frauen
Medienmitteilung
Der Ständerat nimmt seine Verantwortung wahr und will Burkas nicht verbieten. Doch nun will eine Volksinitiative eine Kleidervorschrift in die Verfassung schreiben. Die Operation Libero wehrt sich und sagt: Nichts rechtfertigt einen derartigen Eingriff des Staates in die persönlichen Freiheiten der Frau.
Heute Donnerstag hat der Ständerat seine Verantwortung wahrgenommen und die parlamentarische Initiative zum Verhüllungsverbot mit 26 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Doch dies ist nur ein Etappensieg. Der nächste Versuch für eine Kleidervorschrift steht schon an: Die Verfasser der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» haben bis am 15. September 2017 Zeit, die nötigen 100'000 gültigen Unterschriften zu sammeln.
Die Operation Libero hatte sich mit einer Petition an die Parlamentarier gewandt und wird sich auch gegen den nächsten Versuch wehren, eine Kleidervorschrift in die Verfassung zu schreiben. Frauen müssen nicht befreit, sondern in ihren garantierten Freiheiten gestützt werden.
Für Frauen, welche die Burka unfreiwillig tragen müssen, ist dieses Verbot unnötig: Bereits heute ist der Zwang zum Tragen einer Burka richtigerweise verboten. Für Fälle, in denen sich eine Person von ihrem Umfeld zu religiösen oder gesellschaftlichen Praktiken gezwungen fühlt, gibt es Anlaufstellen und Opferhilfe. Eben diese Organisationen betonen, dass ein Burkaverbot die Situation jener, die wirklich zum Tragen des Kleidungsstückes genötigt werden, durch ein Verbot verschlimmern würde: Solche Frauen dürften im Falle eines Burkaverbots aller Wahrscheinlichkeit nach noch isolierter sein und hätten so auch keinen Zugang mehr zu aussenstehenden Beratungsangeboten.
Auch wir setzen uns dafür ein, dass keine Frau zum Tragen eines Kleidungsstückes gezwungen wird, welches ihr nicht passt – doch ebenso soll sie nicht dazu gezwungen werden, etwas auszuziehen. Lesen Sie hier unser Argumentarium.
Die kommende Initiative will die Kleidervorschrift im Grundrechtskatalog der Bundesverfassung aufführen und führt damit eben diese Grundrechte ad absurdum: Ein kollektiver Entscheid darüber, was andere tun können oder nicht, bedeutet immer eine Einschränkung von Grundfreiheiten. Diese Einschränkung muss den hohen Ansprüchen eines öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit genügen und sich an der Realität orientieren – das Burkaverbot tut dies nicht.