JA zur Menschenwürde. JA zur Erweiterung der Anti-Rassimus-Strafnorm.
Medienmitteilung
JA zur Menschenwürde. JA zur Erweiterung der Anti-Rassimus-Strafnorm.
Medienmitteilung
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Operation Libero spricht sich deshalb klar für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm aus und will sich für ein deutliches JA am 9. Februar engagieren. Heute haben unsere Kampagne dazu lanciert.
Die Menschenwürde ist der Eckpfeiler unserer Rechtsordnung. Die Wahrung dieser Würde ist das Ziel des Staates, der Grund, weshalb wir überhaupt einen Staat haben. Es gilt: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Dies ist ein liberales Prinzip. Kein Mensch darf in der Öffentlichkeit aufgrund von bestimmten Eigenschaften unwürdig behandelt werden. Der Zweck der Anti-Rassismus-Strafnorm ist es, Menschen gegen Entwürdigungen zu schützen. Doch dieser Grundsatz wird immer wieder angegriffen und in Frage gestellt.
In einer Zeit, in der die Grenzen des Sagbaren zur Debatte stehen; wo gegen Minderheiten geschrien wird und wir uns bei mancher Brandrede an andere Zeiten erinnert fühlen, erachten wir es als besonders wichtig, die Menschenwürde hochzuhalten.
Operation Libero engagiert sich deshalb bei der Abstimmung zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm für ein möglichst deutliches Resultat. Am 9. Februar geht es nicht nur darum, einen Erfolg an der Urne zu verzeichnen. Es geht um ein grosses, deutliches, starkes JA: Ein JA zur Menschenwürde.
Die Anwendung der Strafnorm wird selten erfolgen. Strafbar ist der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die Strafnorm. Kontroverse Debatten und kritische Meinungen sind weiterhin möglich. Zwar wird eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit vorgenommen, aber eine gerechtfertigte: In der Verfassung wird nicht nur die Meinungsfreiheit gewährleistet, sondern auch die Menschenwürde. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit und das grundlegende Staatsziel der Menschenwürde werden in einer vernünftigen und vertretbaren Weise gegeneinander abgewogen. Diese Abwägung entspricht einem urliberalen Prinzip: Die Freiheit der einen endet dort, wo andere zu Schaden kommen oder deren Freiheit gefährdet ist.
Hier kann man unsere wichtigsten Argumente für die Erweiterung nachlesen.
Öffentlichen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung gefährden noch heute die Würde, die Sicherheit und manchmal sogar das Leben von Menschen. Wir sind der Ansicht, dass das Strafrecht alleine nicht ausreicht, um dem Hass auf stigmatiesierte Gruppen Einhalt zu gebietet. Nebst juristischen Mitteln braucht es vor allem hartnäckige und unablässige politische Arbeit gegen Rassismus, Sexismus und Homophobie. Um die Würde der betroffenen Menschen in der Gesellschaft zu schützen ist die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm am 9. Februar gerechtfertigt – und klar zu befürworten.