Cover der Schweizerzeit – Nein zum Verhüllungsverbot

Fast hätten wir es in die Schweizerzeit geschafft – unsere Antworten!

Die rechts-konservative Zeitung “Schweizerzeit” stellte uns vier Fragen zum Burkaverbot. Letztlich wurden unsere Argumente nicht publiziert, mit der Begründung, sie seien “absurd”. Na dann publizieren wir sie halt selber. Viel Spass!

Wir geben es zu: Auch wir waren etwas überrascht, von der “Schweizerzeit” auf das Burkaverbot angesprochen zu werden. “Ein Magazin, das vom inhaltlichen Mainstream her ihre Auffassungen deutlich von den meinen unterscheidet” stellte der Redaktor auch gleich zu Beginn unserer “Zusammenarbeit” fest. Und schrieb auch: “Was immer auch Sie mir zu meiner Anfrage zu sagen haben, ich werde es telquel und ohne Abänderung im Inhalt publizieren.”

Na, das ist ja mal ein Angebot. Wir wollten es schon immer mal in die “Schweizerzeit” schaffen, und jetzt war also unsere grosse Chance gekommen. Sofort legten wir uns ins Zeug und beantworteten die vier Fragen des Redaktors, denn es wurde uns eine knappe Deadline gesetzt. Darauf die Antwort: “Keine ‘Panik’: wir mögen politischen Dissens, denn der ist von Gutem, solange man den Dialog aufrecht erhält! Und das tun wir beide nun ja.”

Doch dann: Funkstille. Auf Nachfrage kam dann der Schlag ins Gesicht:

 

Screenshot Antwort Schweizerzeit

 

Die Enttäuschung auf unserer Seite war riesig, wir hatten unsere Chance, in die “Schweizerzeit” zu kommen, also wirklich verspielt. Schade. 

Trotzdem wollen wir dir die vier Fragen der “Schweizerzeit” und unsere Antworten nicht vorenthalten. Ist vielleicht eh besser auf unserem Blog, sonst hättest du ja noch die “Schweizerzeit” kaufen müssen...

1. Sie plädieren für ein ‘Nein’ an der Urne: Wie begründen Sie dies in der Hauptsache?

Das Verhüllungsverbot greift in die verfassungsmässigen Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Rechtsgleichheit und des Diskriminierungsverbot ein.

Diese Eingriffe sind mit einer offenen und liberalen Gesellschaft nicht vereinbar, weder mit Argumenten der Gleichstellung oder der öffentlichen Sicherheit, noch mit einer diffusen Vorstellung des “Zusammenlebens”. Der Eingriff hält so auch einer Prüfung des öffentlichen Interesses und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht stand und ist damit grundrechtswidrig.

Operation Libero

Dürfte die Mehrheit etwas einfach nur darum verbieten, weil sie es fremd oder befremdlich findet, dann gäbe es Freiheitsrechte nur noch nach Lust und Laune der Mehrheit. Das Verhüllungsverbot ist somit nicht nur grundrechtswidrig, es stellt auch die Freiheitsrechte von uns allen und damit den liberalen Verfassungsstaat in Frage


2. Ihre ‘Gegnerschaft’ im politischen Sinne vertritt die Meinung, der Islam sei vom Wesensprinzip her keine Religion sondern ein Staatssystem totalitärer Prägung: Wie kontern Sie diese Ansicht?

Die “Gegnerschaft” meint also wirklich, es gebe so etwas wie “den Islam”, über dessen Auslegung sich fast 2 Milliarden Menschen weltweit einig sind?  “Der Islam” ist genauso divers wie “das Christentum”, welches etwas über 2 Milliarden Menschen umfasst. Nun mag es totalitäre Ausprägungen im Islam geben, wie auch in anderen Religionen und Ideologien. In der Geschichte der Menschheit wurde im Namen des Christentums schon schreckliches Leid getan, trotzdem käme heute niemand auf die Idee, das Christentum generell als ein “totalitäres System” zu beschreiben. 

Doch in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz wird nicht vom Staat, von der Obrigkeit oder von der Öffentlichkeit festgelegt, was eine Religion ist und was nicht, sondern von den Betroffenen, das hält das Bundesgericht explizit so fest. Der Schutzbereich der Religionsfreiheit würde implodieren, wenn andere für mich bestimmen dürften, was Religion ist und was nicht. 


3. Eine von ihrer journalistischen Reputation her anerkannte Zeitung – die NZZ – fragt in einem ihrer Artikel rhetorisch an: «Wofür steht der Nikab: nur ein Tuch oder die Uniform des frauenfeindlichen Salafismus» (Meine Ergänzung: Gezielt eingesetztes Frauen-Unterdrückungsinstrument nach Credo: Wer kein Gesicht hat und keine Mimik kann sich weder artikulieren noch gegen Männerdominanz wehren?)

Es spielt gar keine Rolle, aus welchen Gründen sich eine Frau in der Schweiz das Gesicht verschleiert. Für sie kann der Schleier ein politisches und/oder religiöses und/oder anderes Symbol sein – sie alle sind grundrechtlich geschützt, sei es als Religionsfreiheit, als persönliche oder Meinungsäusserungsfreiheit. SVP-Politiker Claudio Zanetti schrieb dazu: "Eine Burka sei mehr als ein Kleidungsstück, ist zu lesen und zu hören. Sie sei Ausdruck eines politischen Programms. Das stimmt. Doch dann muss ihr Tragen in der Öffentlichkeit erst recht erlaubt sein." Aus liberaler Sicht stellt sich für uns also gar nicht die Frage, ob der Nikab nur ein Kleidungsstück ist oder die Uniform des frauenfeindlichen Salafismus, genauso wie die Frage nicht lautet, ob man das Tuch oder die Uniform per se zutiefst ablehnt oder nicht. In beiden Fällen ist sie in einer freiheitlichen Gesellschaft zu tolerieren, solange niemand zu Schaden kommt oder Freiheiten Dritter beeinträchtigt sind. 

Was die Mimik betrifft: Hand aufs Herz, im Moment sehen wir von kaum einer Person im öffentlichen Raum und im sozialen Austausch mehr als die Augen. Und siehe da, wir können kommunizieren, wir lernen dazu, und das Abendland ist noch nicht untergegangen. Wie kommen Sie darauf, dass die Kommunikation mit einer Frau im Nikab per se anders ablaufen sollte, oder dass sich diese Frauen nicht artikulieren könnten? (Zur Männerdominanz und Opferschutz siehe nächste Frage.)


4. Es sagte der im Westen lebende Islam-Wissenschaftler Ahmad Milad Karimi zur steten Forderung der Imame in unseren Moscheen: «Es ist ein historisches Faktum, dass politische Ideologen islamischer Prägung kaum adäquate theologische Ausbildung erfuhren. Zumeist handelt es sich um Amateure mit mangelhafter intellektueller Anschauung und marginalem Verständnis  der Mehrdeutigkeit islamischer Religionstradition.» Ende Zitat. Meine Frage dazu lautet: ‘Kann es in der Tat unser Ziel sein, den Frauen-Unterdrückungsapparat obgenannter Akteure zu portieren, indem wir ihrem Bestreben – Verhüllung/Vollverhüllung – nachgeben zum Schaden und Leid der Frauen?’

In der freiheitlichen Gesellschaft muss nicht die Ausübung von Grundfreiheiten gerechtfertigt werden, sondern der Eingriff in diese. Die Frage ist also nicht, ob wir hier irgendwem “nachgeben”, sondern ob wir in die Grundfreiheiten der in der Schweiz verschleierten Frauen eingreifen sollen. Und zumal ein solches Verbot rein gar nichts an der Ausbildung von Imamen ändert, sondern blosse Symbolpolitik darstellt, ist diese Frage auf alle Fälle zu verneinen. 

Was den Schaden und das Leid der Frauen angeht: Eine Frau zu zwingen sich zu verhüllen, kann bereits heute strafrechtlich verfolgt werden. Indem wir den Nikab (“Burkas” mit Augengittern gibt es in der Schweiz keine) verbieten, bestrafen wir daher einerseits diejenigen Frauen, die Opfer einer Straftat wurden, und nehmen den Frauen, welche sich aus eigener Überzeugung verhüllen, das Recht, über ihren eigenen Körper zu bestimmen.

Warum setzt sich das Initiativkomitee nicht für einen besseren Opferschutz und für einen besseren Zugang zur Justiz und zu Hilfsangeboten ein? Hatte es im Initiativtext keinen Platz mehr für Frauenhäuser? Oder geht es im Endeffekt etwa doch nicht um das Leiden der Frauen, sondern schlicht um die Stigmatisierung des Islams anhand eines Lieblingsfeindbildes, der Burka?

 

Vielen Dank und beste Grüsse
Operation Libero